Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen mit Wirkung ab dem 20. März 2022 grundsätzlich nicht mehr vor.Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, eine von diesem Gesetz eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in […]
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