Änderungen der Coronaschutzverordnung, Maskenpflicht und Testungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen mit Wirkung ab dem 20. März 2022 grundsätzlich nicht mehr vor.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, eine von diesem Gesetz eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird es eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule geben. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Weiterhin hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen fortgesetzt werden. Nach den Osterferien wird diese Testung nicht mehr stattfinden, falls es keine unerwarteten Entwicklungen beim Infektionsgeschehen gibt.

Hierüber möchten wir Sie auf diesem Weg informieren. Ich hoffe, dass uns diese Öffnungsschritte der Normalität näherbringen. Bei Nachfragen können Sie sich gerne an die Klassenlehrer:innen oder mich wenden.

Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Barrelmeyer
Realschulrektorin